Die EU-Kommission teilt mit, dass die Maßnahmen zur Kontrolle von Einfuhren von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) sowie von Waren, die F-Gase enthalten, im TARIC mit Wirkung ab 01.01.2022 neu strukturiert wurden.
Zukünftig besteht die Möglichkeit, dass bei der TARIC-Maßnahmeart 724 („Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen“) bis zu fünf Unterlagencodierungen anzumelden sind, um die TARIC-Maßnahme erfüllen zu können.
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