Ergänzend zur ATLAS-Info 0358/22 (siehe AWB-News vom 12.09.2022) informiert eine ATLAS-Meldung über die Anmeldung von Aus- und Einfuhrvorgängen mit Bestimmungsland/Versendungsland Ukraine ab dem 01.10.2022:
ATLAS-Ausfuhr: Ausfuhrvorgänge mit Bestimmungsland Ukraine
Ab dem 01.10.2022 haben Teilnehmer, die die Ausfuhranmeldung mit einer AES 2.4 zertifizierten Software übermitteln, bei Ausfuhrvorgängen mit Bestimmungsland Ukraine als Art der Anmeldung (Ausfuhr) „EU“ anzugeben.
ATLAS-Einfuhr: Einfuhrvorgänge mit Versendungsland Ukraine
Bei Einfuhren mit Versendungsland Ukraine (UA) ist ab dem 01.10.2022 der Wert „EU“ im Feld „Zollrechtlicher Status“ anzugeben.
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