Ukraine: EU verhängt weitere Sanktionen gegen Russland und Belarus

Der Europäische Rat hat neue sektorspezifische Maßnahmen gegen Belarus und Russland vereinbart. Mit den vereinbarten Maßnahmen werden u.a. die Notierung von Aktien belarussischer Staatsunternehmen an EU-Handelsplätzen ab 12. April 2022 und die Bereitstellung von auf Euro lautenden Banknoten für Belarus verboten.

Darüber hinaus hat der Rat weitere restriktive Maßnahmen in Bezug auf die Ausfuhr von Gütern der Seeschifffahrt und von Funkkommunikationstechnologie nach Russland verhängt. Nach diesem Beschluss wird es verboten sein, Güter und Technologien der Seeschifffahrt (erfasst im neuen Anhang XVI der VO (EU) 833/2014) unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland, zur Verwendung in Russland oder zum Mitführen an Bord eines Schiffes unter russischer Flagge zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Mehr Infos…

Des Weiteren wurden mit der Durchführungsverordnung 2022/394 vom 09.03.2022 auch neue Regelungen im Umgang mit Kryptowerten ergänzt, die jetzt in der Definition des Art. 1f zu den „übertragbaren Wertpapieren“ aufgeführt sind. Bedeutsam ist auch eine klarstellende Korrektur zu Anhang VII und dem Eingangsteil hierzu, wo es nun heißt, dass „nicht erfasste Güter, die einen oder mehrere der in diesem Anhang aufgeführten Bestandteile enthalten, nicht kontrollpflichtig nach den Artikeln 2a und 2b dieser Verordnung“ sind.

Ebenso sind einzelne Güterpositionen des Anhang VII angepasst worden.


Links:

Amtsblatteinträge L 80 vom 9. März 2022

Durchführungsverordnung (EU) 2022/394 vom 9. März 2022

Militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine: EU vereinbart neue sektorspezifische Maßnahmen gegen Belarus und Russland

EU verhängt restriktive Maßnahmen gegen 160 Personen infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine

Quellen:

Europäischer Rat

EUR-Lex