Ukraine: EU verlängert Sanktionen bis 15.09.2017

Der Europäische Rat hat die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, um weitere sechs Monate bis zum 15.09.2017 verlängert. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um das Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote.

Der Rat hat die Listen überprüft und die Namen zweier Verstorbener von der Liste der Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen. Die Maßnahmen gelten von jetzt an für 150 Personen und 37 Organisationen.

Die restriktiven Maßnahmen wurden im März 2014 eingeführt und zuletzt im September 2016 verlängert. Die EU hat als Reaktion auf die Krise in der Ukraine mehrere Maßnahmen erlassen.

Die Einträge der gestrichenen Personen sowie die Aktualisierung der Personen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 können Sie der betreffenden Rechtsakte im heutigen Amtsblatt entnehmen (L 67/88).

Links

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/437
BESCHLUSS (GASP) 2017/445
EU-Pressemitteilung 126/17

Quelle

EUR-Lex