Der Rat der EU hat die Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiterhin untergraben oder bedrohen, um weitere 6 Monate bis zum 15.03.2021 verlängert.
Die geltenden restriktiven Maßnahmen umfassen sowohl Reisebeschränkungen als auch das Einfrieren von Vermögenswerten und werden weiterhin für 175 Personen und 44 Organisationen gelten.
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Ukraine: EU verlängert Sanktionen um 6 Monate
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1267