Angesichts der Lage in der Ukraine verlängert der Europäische Rat die restriktiven Maßnahmen der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 gegen die von Anhang I dieser Verordnung erfassten Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 06.03.2018.
Außerdem wird auf Grund der Überprüfung durch den Rat der Eintrag zu einer Person gestrichen, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 aufgeführt ist. Es handelt sich dabei um
16. Yuriy Volodymyrovych Ivanyushchenko
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/374