Ukraine: Verlängerung der Sanktionen

Angesichts der Lage in der Ukraine verlängert der Europäische Rat die restriktiven Maß­nahmen der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 gegen die von Anhang I dieser Verordnung erfassten Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 06.03.2018.

Außerdem wird auf Grund der Überprüfung durch den Rat der Eintrag zu einer Person ge­strichen, die in An­hang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 aufgeführt ist. Es handelt sich dabei um

16.    Yuriy Volodymyrovych Ivanyushchenko

Link

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/374

BESCHLUSS (GASP) 2016/318

Quelle

EUR-Lex