Unionszollkodex: Übergangsbestimmungen im Amtsblatt veröffentlicht

Die Kommission hat am 15.03.2016 die Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (UZK Del-VO) im Amtsblatt veröffentlicht.

Die jetzt veröffentlichte Verordnung beschreibt insbesondere die Übergangsmaßnahmen, die zum Austausch und zur Speicherung von Informationen genutzt werden können, bis die entsprechenden Systeme, die für die An­wendung der Bestimmungen des Zollkodex der Union erforderlich sind, in Betrieb sind. Dies soll bis zum 31.12.2020 geschehen.

Die Vorschriften der Verordnung gelten ab dem 01.05.2016.

Link: Delegierte Verordnung (EU) 2016/341

Quelle: EUR-Lex