In der Delegierten Verordnung des Unionszollkodex (UZK), der Durchführungsverordnung des UZK und der Delegierten Übergangsverordnung des UZK haben sich Änderungen ergeben:
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446
Das Amtsblatt L 101/164 vom 13.04.2017 enthält die Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28.07.2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union. Die textlichen Änderungen beziehen sich auf Einträge zu folgenden Themen: AEOS, die regionale Kumulierung zwischen begünstigten Ländern, Ersatzwaren für die aktive Veredelung, die vorübergehende Verwendung, die Einfuhranmeldung sowie die Versandanmeldung.
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447
Das Amtsblatt L 101/166 vom 13.04.2017 enthält die Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24.11.2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union. Bei den Änderungen handelt es sich ebenfalls um Textänderungen, die Sie im Detail der Berichtigung der genannten Durchführungsverordnung entnehmen können.
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341
Weitere textliche Änderungen enthält die Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17.12.2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446.
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Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341