UZK: Ausfuhrverfahren an neues Recht angepasst

Auf der Webseite der deutschen Zollverwaltung wurde der Beitrag zum Ausfuhrverfahren an das neue Recht des Unionszollkodex (UZK) angepasst.

Die aktualisierten Beiträge enthalten Informationen zur Warenausfuhr im zweistufigen Verfahren, zur Warenausfuhr im einstufigen Verfahren (sogenannte Kleinsendungen) sowie zur Summarischen Aus­gangsanmeldung (ASumA). In der Aktualisierung wurden insbesondere neue Informationen zur Frage der Ausführereigenschaft aufgenommen, die anhand von vier Beispielen verdeutlicht werden, nämlich der Ausfuhr bei „ab Werk Verkauf", der Ausfuhr bei mehreren Verträgen, dem Subunternehmerfall sowie der Ausfuhr durch Unionsfremde ohne Ausfuhrvertrag.

Der Begriff des Ausführers wurde mit der Einführung des UZK neu definiert. Die Änderungen führen in der Praxis jedoch zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten. Die Ausführungen der deutschen Zollverwaltung decken sich insbesondere nicht mit der Meinung der Europäischen Kommission.

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Ausfuhrverfahren an neues Unionszollrecht angepasst

Quelle

Zoll.de