UZK: Auswirkungen im Präferenzrecht

Die Anwendbarkeit des Unionszollkodex (UZK) ab dem 01.05.2016 bringt einige Neuerungen im Präferenzrecht mit sich. Die Zollverwaltung erläutert in einer aktuellen FAchmeldung die wesentlichen Auswirkungen des UZK im Präferenzrecht ab Anfang Mai 2016.

Diese betreffen:

  • Lieferantenerklärungen (Gültigkeitszeiträume von Langzeit-Lieferantenerklärungen, Korrekte Angabe des präferenziellen Ursprungslandes in Lieferantenerklärungen)
  • EU-weite Gültigkeit von Bewilligungen als ermächtigter Ausführer
  • Ersatz-Präferenznachweise
  • Neuerungen im Allgemeinen Präferenzsystem


Quelle: Zoll.de

Link: Auswirkungen des Zollkodex der Union im Präferenzrecht