UZK: Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446

Dem Amtsblatt L 111/1 vom 27.04.2016 ist zu entnehmen, dass nach der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission zwei Fehler festgestellt wurden. Daher wird die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 berichtigt.


Dies besagt die Delegierte Verordnung (EU) 2016/651 der Kommission vom 05.04.2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union. Die Verordnung gilt ab dem 01.05.2016.

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Delegierte Verordnung (EU) 2016/651 der Kommission vom 05.04.2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

Quelle

EUR-Lex