UZK: Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte liegen in deutscher Fassung vor

Die delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zum Unionszollkodex liegen mittlerweile in deutscher Fassung vor. Die Europäische Kommission hat die deutschen Übersetzungen der Entwürfe der delegierten Verordnung und der Durchführungsverordnung zum UZK zur Verfügung gestellt. Die Entwürfe der Verordnungen und der Anhänge stehen auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich als Download bereit.

Aktuell besteht für das Europäische Parlament oder den Rat mit einer Frist von zwei Monaten die Möglichkeit, die delegierte Verordnung abzulehnen. Diese Frist kann um zwei weitere Monate verlängert werden. Parlament und Rat können der Verordnung aber auch schon vor Ablauf der genannten Frist zustimmen (siehe hierzu auch AWA Global News vom 03.08.2015 zur entsprechenden Pressemitteilung). Erst wenn die delegierte Verordnung angenommen wurde, kann über die Durchführungsverordnung im Zollkodexausschuss abgestimmt werden.

Links:

Die Durchführungsverordnungen zum Unionszollkodex
Kommission modernisiert EU-Zollverfahren


Quellen:

Wirtschaftskammer Österreich
Europäische Kommission