Venezuela: EU verhängt erstmalig Sanktionen

Angesichts der aktuellen Lage in Venezuela hat der Rat der Europäischen Union am 13.11.2017 beschlossen, restriktive Maßnahmen zu verhängen. Dies geht aus dem Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates hervor, der im Amtsblatt L 295/21 am 14.11.2017 veröffentlicht wurde. Zuvor hat die EU noch keine Sanktionen gegen Venezuela oder ein anderes südamerikanisches Land verhängt.

Das von der EU beschlossene Embargo beinhaltet das Verbot der Ausfuhr von militärischen Gütern, von Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann sowie von Überwachungsausrüstung. Darüber hinaus sieht der GASP-Beschluss vor, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen und Einrichtungen einzufrieren, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder –verstöße sowie Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben.

Alle Informationen und Details zur Verordnung können Sie dem Amtsblatt L 295/21 entnehmen.

Link

Amtsblatt der Europäischen Union L 295/21 

Quelle

EUR-Lex