Verbotene Waffenexporte nach Mexiko – Urteil weitgehend rechtskräftig

Die Urteile gegen zwei frühere Angestellte eines deutschen Rüstungsunternehmens wegen illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko sind rechtskräftig.

Das Unternehmen muss zudem mehrere Millionen Euro zahlen, entschied der Bundesgerichtshof.

Das Rüstungsunternehmen lieferte in den Jahren 2005 bis 2007 mehrfach Waffen, insbesondere Maschinengewehre und Zubehör, an die zentrale Beschaffungsstelle des mexikanischen Verteidigungsministeriums.

Die Ausfuhr der Waffen bedurfte der Genehmigung sowohl nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz als auch nach dem Außenwirtschaftsgesetz.

In den von der Beschaffungsstelle abgegebenen Endverbleibserklärungen waren auch die einzelnen mexikanischen Bundesstaaten bezeichnet, an die die Waffen weiterverkauft werden sollten.

Die Genehmigungen wurden jeweils im Vertrauen darauf erteilt, dass die Angaben zum Endverbleib der Waffen korrekt waren. Diese waren jedoch teilweise falsch.

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Der Bundesgerichtshof – Presse: Pressemitteilungen – Urteil wegen der Ausfuhr von Waffen nach Mexiko weitgehend rechtskräftig

Quelle

Bundesgerichtshof