Vereinfachungen bei präferenziellen Einfuhren

Aufgrund der coronabedingten restriktiven Schutzmaßnahmen hat die Europäische Kommission mit bestimmten Ländern Maßnahmen abgestimmt, die dafür sorgen sollen, dass während der Krise und bis auf weitere Mitteilung, auch die Vorlage eines nicht im Original vorgelegten Präferenznachweises für die Gewährung einer Präferenzbehandlung ausnahmsweise akzeptiert werden kann (z. B. eingescannte Kopie in Papierform oder per E-Mail übermittelt).

Welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten der EU bzw. die Partnerländer ein- und ausfuhrseitig umsetzen werden, erfahren Sie hier.

Links

Guidance on Customs issues related to the COVID-19 emergency
Informationen zu Vereinfachungen bei präferenziellen Einfuhren

Quellen

Europäische Kommission
Generalzolldirektion