Verfahrensübergang Ausfuhr/ Versand und Kennzeichnung des Ausgangsvermerks mit dem Wasserzeichen "Ausgangsvermerk gilt nicht für Umsatzsteuerzwecke"

Mit der ATLAS-Info 2594/14 gibt das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) weiterführende Informationen mit Bezug zur ATLAS-Info 2412/2014 bekannt:

ATLAS Ausfuhr (AES)

Verfahrensübergang Ausfuhr/ Versand und Kennzeichnung des Ausgangsvermerksmit dem Wasserzeichen "Ausgangsvermerk gilt nicht für Umsatzsteuerzwecke"

Ergänzend zur ATLAS Info 2412/2014 vom 28.04.2014 wird folgendes angemerkt:

Die Druckausgabe "Ausgangsvermerk" wird nur dann mit dem Wasserzeichen "Ausgangsvermerk gilt nicht für Umsatzsteuerzwecke" gekennzeichnet, wenn das Versandverfahren bei einer deutschen Bestimmungsstelle mit der Zuständigkeit "Ausgangszollstelle-Inland" (Rolle "EIN") beendet wird und somit keine Grenzzollstelle (Rolle „EXT") ist.

Link: ATLAS – Info 2594/14 vom 15.05.2014

Quelle: Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)

Bitte beachten Sie, dass beide ATLAS - Infos sich nur auf den besonderen Anwendungsfall des kombinierten Ausfuhr/Versandverfahrens mit inländischer Bestimungsstelle beziehen.

 

Verfasst von: Dr. iur. Carsten Höink, Dipl. Finanzwirt, Rechtsanwalt/Steuerberater, Geschäftsführer der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH Münster und der AWB Wolffgang & Harksen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Münster/München