Mit der ATLAS-Info 2594/14 gibt das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) weiterführende Informationen mit Bezug zur ATLAS-Info 2412/2014 bekannt:
ATLAS Ausfuhr (AES)
Verfahrensübergang Ausfuhr/ Versand und Kennzeichnung des Ausgangsvermerksmit dem Wasserzeichen "Ausgangsvermerk gilt nicht für Umsatzsteuerzwecke"
Ergänzend zur ATLAS Info 2412/2014 vom 28.04.2014 wird folgendes angemerkt:
Die Druckausgabe "Ausgangsvermerk" wird nur dann mit dem Wasserzeichen "Ausgangsvermerk gilt nicht für Umsatzsteuerzwecke" gekennzeichnet, wenn das Versandverfahren bei einer deutschen Bestimmungsstelle mit der Zuständigkeit "Ausgangszollstelle-Inland" (Rolle "EIN") beendet wird und somit keine Grenzzollstelle (Rolle „EXT") ist.
Link: ATLAS – Info 2594/14 vom 15.05.2014
Quelle: Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)
Bitte beachten Sie, dass beide ATLAS - Infos sich nur auf den besonderen Anwendungsfall des kombinierten Ausfuhr/Versandverfahrens mit inländischer Bestimungsstelle beziehen.
Verfasst von: Dr. iur. Carsten Höink, Dipl. Finanzwirt, Rechtsanwalt/Steuerberater, Geschäftsführer der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH Münster und der AWB Wolffgang & Harksen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Münster/München