Verlängerung der Aussetzung der restriktiven Maßnahmen gegen Iran

Am 24.11.2013 haben sich China, Frankreich, Deutschland, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, die von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt wurden, mit Iran auf einen gemeinsamen Aktionsplan mit einem Konzept für eine langfristige umfassende Lösung für die iranische Nuklearfrage verständigt. Es wurde vereinbart, dass beide Seiten als ersten Schritt des zu dieser umfassenden Lösung führenden Prozesses erste einvernehmlich festgelegte Maßnahmen treffen müssen, die sechs Monate gelten und in gegenseitigem Einvernehmen verlängert werden können.

Im Rahmen dieses ersten Schritts soll Iran eine Reihe freiwilliger Maßnahmen ergreifen, die im gemeinsamen Aktionsplan näher beschrieben sind. Im Gegenzug soll eine Reihe freiwilliger Maßnahmen getroffen werden, zu denen auf Seiten der Union die Aussetzung folgender restriktiver Maßnahmen gehört: das Verbot der Erbringung von Versicherungs- oder Rückversicherungsleistungen für iranisches Rohöl und von dessen Beförderung, das Verbot der Einfuhr, des Erwerbs oder der Beförderung iranischer petrochemischer Erzeugnisse und der Erbringung diesbezüglicher Dienstleistungen, das Verbot des Handels mit Gold und Edelmetallen mit der iranischen Regierung, ihren öffentlichen Einrichtungen und der Zentralbank Irans und mit in deren Namen handelnden Personen und Einrichtungen. Die Aussetzung dieser restriktiven Maßnahmen soll für sechs Monate gelten, während denen die betreffenden Verträge erfüllt werden müssten.

Außerdem ist im gemeinsamen Aktionsplan vorgesehen, die Obergrenzen für Genehmigungen für Geldtransfers von und nach Iran auf das Zehnfache anzuheben.

Am 20.01.2014 hat der Rat den Beschluss 2014/21/GASP bekannt gegeben, welcher mit der Verordnung (EU) Nr. 42/2014 in unmittelbar innerhalb der EU geltendes Recht umgesetzt wurde, um die im gemeinsamen Aktionsplan enthaltenen Bestimmungen in Bezug auf die restriktiven Maßnahmen der Union umzusetzen.
Am 19.07.2014 haben sich China, Frankreich, Deutschland, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, die von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt wurden, mit Iran darauf geeinigt, die Durchführung der Maßnahmen des gemeinsamen Aktionsplans bis zum 24.11.2014 zu verlängern.

Am 24.11.2014 haben sich China, Frankreich, Deutschland, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, die von der EU-Koordinatorin und Verhandlungsführerin der E3/EU+3-Gruppe in den Nuklearverhandlungen mit Iran unterstützt wurden, mit Iran darauf geeinigt, die Durchführung der Maßnahmen des gemeinsamen Aktionsplans bis zum 30.06.2015 zu verlängern.

Link: BESCHLUSS 2014/829/GASP DES RATES vom 25. November 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

Quelle: EUR-Lex