Verlängerung der nationalen Allgemeinen Genehmigungen (AGG)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Website eine Vorabinformation zur Verlängerung der nationalen Allgemeinen Genehmigungen für Ausfuhren von Dual-use-Gütern veröffentlicht. Die AGG Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16, Nr. 17 werden demnach bis zum 31.03.2017 verlängert. Inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.

Nur die AGG Nr. 9 wird nicht verlängert. Hintergrund: Die Güterlistennummer der Graphite 0C004 des Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung wurde reduziert und nur noch solche Graphite, die in Kernreaktoren verwendet werden sollen, sind erfasst. Ausfuhrvorhaben mit einem solchen Verwendungszweck sind von der AGG Nr. 9 jedoch ausgeschlossen.

Informationen zur Verlängerung der nationalen Allgemeinen Genehmigungen für Ausfuhren und Verbringungen von Rüstungsgütern erfolgen laut BAFA in Kürze.

Ausführliche Informationen zu den AGG finden Sie unter diesem Link des BAFA.

Link: Allgemeine Genehmigungen (AGG)  

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle