Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für die Steuerschuldverlagerung bei § 13b UStG auf den Leistungsempfänger für Lieferung von Edelmetallen und unedelen Metallen

Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung
weiterer steuerlicher Vorschriften auf Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen;
Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Mit dem BMF-Schreiben vom 05.12.2014 wird die Nichtbeanstandungsregelung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von bestimmten Metallen um sechs Monate verlängert.

Quelle: BMF-Schreiben vom 05.12.2014