Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

Mit Beschluss 2013/184/GASP vom 22. April 2013 hat der Rat der Europäischen Union alle restriktiven Maßnahmen gegen Myanmar/Birma mit Ausnahme des Waffenembargos und des Embargos für zur internen Repression verwendbare Ausrüstung aufgehoben.

Aufgrund einer Überprüfung des vorgenannten Beschlusses wurden die restriktiven Maßnahmen gegenüber Myanmar/Birma mit dem Beschluss 2014/214/GASP des Rates vom 14. April 2014 zunächst bis zum 30. April 2015 verlängert.

Nun wurden die restriktiven Maßnahmen durch den Beschluss (GASP) 2015/666 des Rates vom 28. April 2014, veröffentlicht im Amtsblatt L 110 vom 29.04.2015, erneut um ein Jahr bis zum 30. April 2016 verlängert.

Link: BESCHLUSS (GASP) 2015/666 DES RATES vom 28. April 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

Quelle: EUR-Lex