Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegenüber Ägypten

mit Beschluss 2011/172/GASP vom 21. März 2011 hat der Rat der Europäischen Union restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten beschlossen. Es soll verhindert werden, dass durch eine rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Landes behindert und der Aufbau einer Demokratie untergraben wird.


Aufgrund einer Überprüfung des vorgenannten Beschlusses wurden die restriktiven Maßnahmen gegenüber Ägypten mit dem Beschluss 2013/144/GASP des Rates vom 21. März 2013 zur Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten bis zum 22. März 2014 verlängert und im Amtsblatt der EU vom 22. März 2013 veröffentlicht.


Link: Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten

Quelle: EUR-Lex