Verlängerung der von den 5+1 Staaten beschlossenen Lockerungen der Sanktionen gegen Iran

Der Rat der Europäischen Union hat im Amtsblatt L 186 vom 14.07.2015 den BESCHLUSS (GASP) 2015/1148 DES RATES vom 14. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran veröffentlicht, mit dem die Lockerungen der EU-Sanktionen gegen Iran um sechs Monate bis zum 14.01.2016 verlängert werden.

Am 14.07.2015 einigten sich China, Frankreich, Deutschland, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, die von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt wurden, mit Iran darauf, die Durchführung der Maßnahmen des Gemeinsamen Aktionsplans zu verlängern, um die notwendigen Vorkehrungen und Vorbereitungen für die Durchführung des JCPOA treffen zu können.

Die Aussetzung der im Gemeinsamen Aktionsplan festgelegten restriktiven Maßnahmen der Union wird daher bis zum 14.01.2016 verlängert. Die betreffenden Verträge müssten während dieses Zeitraums erfüllt werden.

Einzelheiten lassen sich dem BESCHLUSS (GASP) 2015/1148 DES RATES vom 14. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran entnehmen.

Quelle: EUR-Lex