Das BAFA informiert vorab zur Verlängerung und Änderung bestimmter Allgemeiner Genehmigungen.
Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14 sowie die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 16 bis Nr. 28 werden bis zum 31.03.2022 verlängert.
Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 ist derzeit nicht erforderlich, da diese laut BAFA bereits bis zum 31.03.2022 gültig ist.
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Vorabinformation zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen