Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert auf seiner Website über die Verlängerung und Änderung bestimmter Allgemeiner Genehmigungen.

Alle Allgemeinen Genehmigungen des BAFA werden – mit Ausnahme der AGG Nr. 28verlängert. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 28 gilt bereits jetzt bis zum 31. März 2023. Die Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.

Mehr Infos finden Sie auf der Website des BAFA.


Link:

Allgemeine Genehmigungen

Quelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)