Verlängerung von Fristen im Bereich Treibhausgasquote

Die Fristen im Bereich Treibhausgasquote werden bis zum 15.06.2020 verlängert. Hintergrund sind die Einschränkungen, die sich aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus für das Verpflichtungsjahr 2019 ergeben.

Von der Fristverlängerung betroffen sind:

  • Die Abgabe der Jahresquotenanmeldung,
  • die Abgabe schriftlicher Mitteilungen Dritter nach § 37c Abs. 1 Satz 4 bis 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 6 der 36. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV),
  • der Abschluss von Quotenhandelsverträgen nach § 37a Abs. 6 und 7 BImSchG.

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Informationen zu den Auswirkungen der Coronakrise

Quelle

Deutsche Zollverwaltung