Verpflichtungsangebot im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren und EU-Antisubventionsuntersuchung

Die Europäische Kommission hat am 02.08.2013 folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Das Verpflichtungsangebot, das von den im Anhang aufgeführten ausführenden Herstellern gemeinsam mit der chinesischen Handelskammer für die Ein- und Ausfuhr von Maschinen und Elektronikerzeugnissen (CCCME) in Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Fotovoltaik-Modulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen und Wafer) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China vorgelegt wurde, wird angenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 6. August 2013 in Kraft.

Link: BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. August 2013 zur Annahme eines Verpflichtungsangebots im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Fotovoltaik-Modulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen und Wafer) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China

Quelle: EUR-Lex

Des Weiteren ergreift die Europäische Kommission keine vorläufigen Maßnahmen im Verfahren gegen die Einfuhr subventionierter Sonnenkollektoren, Zellen und Wafer aus der Volksrepublik China. Die am 8. November 2012 auf Veranlassung des betroffenen Wirtschaftszweigs der Union eingeleitete Antisubventionsuntersuchung der EU läuft parallel zu der entsprechenden Antidumpinguntersuchung. Die Europäische Kommission kann binnen 9 Monaten beschließen, vorläufige Ausgleichszölle einzuführen. Im jetzigen Fall führt die Kommission keine vorläufigen Maßnahmen ein; gleichwohl setzt sie die Untersuchung aktiv fort, um bis zum Ende dieses Jahres zu endgültigen Feststellungen zu gelangen.

Link: EU-Antisubventionsuntersuchung zu Solarpaneel-Einfuhren aus China geht ohne Einführung vorläufiger Zölle weiter

Quelle: Europäische Union