Versandverfahren mit Carnet TIR

Die Zollverwaltung veröffentlichte auf ihrer Website am 26.06.2015 folgende Fachmeldung:

Der Russische Föderale Zolldienst (FCS RF) hat mitgeteilt, dass die Bürgschaftsvereinbarung mit dem national
bürgenden russischen Verband ASMAP aus dem Jahr 2004 bis auf weiteres wieder eingesetzt wurde.

Zudem hat der FCS RF eine nicht abschließende Liste mit 34 Grenzzollstellen veröffentlicht, die wieder über die
Berechtigung zur Abfertigung von Carnet TIR auf dem russischen Hoheitsgebiet verfügen.

Unternehmen wird für Warentransporte in die Russische Föderation vor diesem Hintergrund weiterhin empfohlen, sich bei den regional zuständigen russischen Zolldienststellen sowie über die folgenden Internetseiten und gegebenenfalls auch bei den national bürgenden deutschen Verbänden AIST e.V. und BGL e.V. über die aktuellen russischen Vorgaben zu informieren:

International Road Transport Union (in englischer Sprache)

Federal Customs Service of Russia (in englischer Sprache)

Europäische Kommission - Steuern und Zollunion

Link: Fachmeldung "Versandverfahren mit Carnet TIR" vom 26.06.2015

Quelle: www.zoll.de