Verschlüsselungstechnologie - Spezialfragen zum Europäischen und US Recht

Immer mehr Industriegüter und –prozesse werden unter Zuhilfenahme von Verschlüsselungstechnik abgesichert und unterstützt. Aktuelle Berichte in der Tagespresse zeigen, wie wichtig die Verschlüsselung in der Datenkommunikation ist. Zugleich werden auch Risiken dieser Technik offenbar. Stimmen nach mehr Kontrollen für Abhörtechnik werden laut. Nicht zuletzt wegen der mehrfachen Anwendungsbereiche sind Hard- und Software sowie Technologie im Verschlüsselungsbereich als sog. Dual-Use-Güter oder auch als Rüstungsgüter eingestuft und sowohl nach US-Recht als auch nach deutschem, bzw. Europäischem Recht bei Ausfuhren und Re-Exporten anzeige- bzw. genehmigungspflichtig.

In der EG-Güterliste (Anhang I zur EG-Dual-Use-Verordnung) bzw. der Ausfuhrliste als Referenzliste zur Außenwirtschaftsverordnung wird der Umfang der güterbezogenen Genehmigungspflichten für Dual-Use-Güter und Rüstungsgüter definiert. Es bestehen unterschiedliche güter- bzw. verwendungsbezogene Genehmigungspflichten. Exporteure müssen diese Pflichten vor jeder Ausfuhr prüfen, um nicht gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften zu verstoßen. Die Änderungen des AWG zum 01.09.2013 bringen gerade bei Verstößen gegen Ausfuhrgenehmigungspflichtgen Verschärfungen mit sich.