Verstärkte Terrorismusbekämpfung durch die EU

Der Rat der Europäischen Union hat am 20.09.2016 einen Rechtsrahmen angenommen, der es der EU zum ersten Mal ermöglicht, autonom Sanktionen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida sowie Personen und Einrichtungen zu verhängen, die mit ihnen verbunden sind oder sie unterstützen. Bisher konnten Sanktionen nur gegen in der Liste der Vereinten Nationen aufgeführte Personen und Einrichtungen oder von individuell handelnden Mitgliedstaaten verhängt werden.

Die EU kann nunmehr gegen einzelne Personen ein Reiseverbot verhängen und die Vermögenswerte von Einzelpersonen und Einrichtungen einfrieren, die als mit ISIL (Da’esh) und Al-Qaida in Verbindung stehend identifiziert wurden.

Die Maßnahmen zielen unter anderem auf Personen und Einrichtungen ab, die an der Planung oder Begehung von Terroranschlägen beteiligt waren, oder ISIL (Da’esh) und Al Qaida mit finanziellen Mitteln, Öl oder Waffen versorgt oder von ihnen eine terroristische Schulung erhalten haben. Eine weitere Tätigkeit, die zur Aufnahme von Personen und Einrichtungen in die Liste führt, ist z.B. die Beteiligung an schweren Verstößen gegen die Menschenrechte außerhalb der EU.

Links

Pressemitteilung 527/16 des Europäischen Rates v. 20.09.2016

VERORDNUNG (EU) 2016/1686v. 20.09.2016

Quellen

Europäischer Rat

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