Vom Modernisierten Zollkodex zum Zollkodex der Europäischen Union

Der MZK wird aufgehoben und durch den „Zollkodex der Europäischen Union“ ersetzt werden. Durch diese weitreichenden Veränderungen des Zollrechts werden die Zollprozesse im Unternehmen angepasst werden müssen.

Die Veränderungen werden unter anderem die Person des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und die Vorab-Anmeldung von Waren vor ihrer Gestellung betreffen.

Der Bekannte Versender

Gehen Sie Verzögerungen bei der Antragsstellung aus dem Weg und werden Sie schon jetzt aktiv! Denn die Neuorganisation des Status Bekannter Versender beschäftigt viele Unternehmen, die mit Luftfracht in Berührung kommen.

Wir helfen Ihnen selbstverständlich gern weiter.

Ihr AWB-Team