Vorübergehende Ursprungsregeln im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum

Die EU arbeitet derzeit an der Änderung von 21 Ursprungsprotokollen im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum (PEM), indem sie bis zur Annahme des überarbeiteten Übereinkommens auf bilateraler Basis neben den Regeln des PEM-Übereinkommens eine Reihe alternativer Ursprungsregeln anwendet. Diese neuen Vorschriften, die von einer großen Mehrheit der PEM-Vertragsparteien gebilligt wurden, enthalten im Vergleich zum derzeitigen PEM-Übereinkommen zahlreiche Verbesserungen und Vereinfachungen.

Am 16. November 2021 traten die neuen Vorschriften zwischen der EU und der Republik Moldau in Kraft.

Am 6. Dezember 2021 traten die neuen Vorschriften zwischen der EU und Serbien in Kraft.


Link:

Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung und PEM-Übereinkommen

Quelle:

Europäische Kommission