Waffenembargo gegen die Zentralafrikanische Republik

Die Europäische Union hat in ihrem Amtsblatt vom 24.12.2013 den Beschluss 2013/798/GASP vom 23. Dezember 2013 über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik veröffentlicht.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 5. Dezember 2013 die Resolution 2127 (2013) angenommen, mit der ein Waffenembargo gegen die Zentralafrikanische Republik verhängt wird. Dazu hat der Rat der Europäischen Union den oben genannten GASP-Beschluss erlassen, womit u.a. der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern sowie damit im Zusammenhang stehende technische und finanzielle Hilfen verboten sind.

Zur unmittelbaren Anwendbarkeit des Waffenembargos innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Beschluss der Umsetzung in nationalstaatliche Regelungen, beispielsweise durch die Außenwirtschaftsverordnung.

Link: BESCHLUSS 2013/798/GASP DES RATES vom 23. Dezember 2013 über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik

Quelle: EUR-Lex