Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 25.05.2016 in seiner Resolution 2288 (2016) beschlossen, das Waffenembargo angesichts der Lage in Liberia mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Am 20.06.2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/994 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/109/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Liberia angenommen.
Zu beachten ist allerdings, dass die deutsche Außenwirtschaftsverordnung in § 74 AWV eine entsprechende Änderung vornehmen muss. Solange Liberia noch in der Länderliste in § 74 AWV enthalten ist, gelten die dort aufgeführten Verbote.