Wareneinfuhren aus Israel

Waren, die in den israelischen Siedlungen in den seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebieten hergestellt werden, fallen nicht unter die Zollpräferenzbehandlung nach dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und Israel. Die Präferenzbehandlung wird daher abgelehnt, wenn auf einem Präferenznachweis angegeben ist, dass dort die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung stattgefunden hat.

Zum 01.06.2015 wurde die Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen aktualisiert. Zur besseren Übersicht wurden die "Industriezonen" aufgeteilt, um spätere Erweiterungen zu erleichtern. Die Liste kann auf der Webseite der Europäischen Kommission abgerufen werden.

Links:

Europäische Kommission: Technische Vereinbarung zwischen der EU und Israel

Liste der nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen

Merkblatt Präferenznachweise aus Israel


Quellen:

Fachmeldung der Zollverwaltung v. 03.06.2015 "Wareneinfuhren aus Israel"

Europäische Kommission