Die ägyptische Zollverwaltung erkennt Ursprungserklärungen auf der Rechnung und auf der Rechnung EUR-MED nur dann an, wenn von der Rechnung ausschließlich Ursprungswaren erfasst werden. Um Probleme bei solchen Mischsendungen (Waren mit und ohne präferenziellen Ursprung) zu vermeiden, sollten getrennte Rechnungen für Waren mit und ohne Ursprung ausgefertigt werden. Diese Mitteilung ist auf der Webseite der deutschen Zollverwaltung veröffentlicht.