Warenverkehr mit Albanien

Die Zollverwaltung veröffentlichte am 29.05.2015 folgende Fachmeldung den Warenverkehr mit Albanien betreffend:

Mit Beschluss Nr. 1 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Albanien vom 11.05.2015, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 129 vom 27.05.2015, wurden die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. 4 des Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Albanien durch ein neues Protokoll Nr. 4 ersetzt.

Hiernach sind ab dem 01.05.2015 die Ursprungsregeln des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26.02.2013, anzuwenden.

Links:

Fachmeldung der Zollverwaltung v. 29.05.2015 "Warenverkehr mit Albanien"

BESCHLUSS Nr. 1 DES STABILITÄTS- UND ASSOZIATONSRATES EU-ALBANIEN vom 11.05.2015 zur Ersetzung des Protokolls Nr. 4 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2015/821]

Quellen:

www.zoll.de

EUR-Lex