Warenverkehr mit den Seychellen

Für die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf den Seychellen in die EU wird ab dem 1. Juli 2023 das System des „Ermächtigten Ausführers“ durch das System des „Registrierten Ausführers“ ersetzt.

Dies teilt die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Internetseite mit.

Die Mitteilung bezieht sich auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission vom 27. April 2023 über den ab dem 1. Juli 2023 gültigen Ursprungsnachweis für Einfuhren von Waren mit Ursprung auf den Seychellen in die Europäische Union im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und südlichen Afrikas, die im Amtsblatt (EU) C 145 veröffentlicht wurde. Weitere Informationen...

Links:

Amtsblatt (EU) Nr. C 145

Warenverkehr mit den Seychellen

Quellen:

Deutsche Zollverwaltung

EUR-Lex