Die Europäische Kommission veröffentlichte am 24. März 2022 im Amtsblatt (EU) Reihe C 131 eine Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 14 des Protokolls Nr. 1 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und den SADC-WPA-Staaten.
Demnach kann die diagonale Kumulierung nach Art. 4 Abs. 3 und 7 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA ab dem 1. April 2022 auch mit Ghana angewendet werden.
Links:
Warenverkehr mit den WPA-Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)
Quellen: