Im Amtsblatt L 315 vom 26.11.2013 informiert die Europäische Union über die vorläufige Anwendung des Teils IV (Handel) des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (Guatemala).
Der den Handel betreffende Teil IV wird gemäß Artikel 353 Absatz 4 des Abkommens seit dem 1. Dezember 2013 zwischen der Europäischen Union und Guatemala vorläufig angewandt, wohingegen Artikel 271 aufgrund des Artikels 3 Absatz 1 des Beschlusses 2012/734/EU des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens nicht vorläufig angewandt wird.
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Quelle: EUR-Lex