Wegfall des Datenfeldes "Endverwender" - Angabe Empfänger

Am 22.04.2015 berichteten wir über die Streichung des Feldes "Endverwender" aus der Ausfuhranmeldung im Zusammenhang mit dem seit dem 28.02.0215 in Echtbetrieb genommenen ATLAS AES Relase 2.3. Dies führte schnell zu Problemen bzw. Unsicherheiten bei der operativen Ausfuhrabwicklung auf Seiten der Wirtschaftsbeteiligten. Problem war/ist, dass unklar war/ist, welche Person nach Wegfall der Datengruppe "Endverwender" in der Datengruppe "Empfänger" in Feld 8 der Ausfuhranmeldung einzutragen ist, wenn bekannt ist, dass die Ware an eine weitere Person in einem Drittland geliefert wird.

Hier ist nach Auffassung der Verwaltung unabhängig vom bisherigen Feld des Endverwenders als Empfänger die Person zu bezeichnen, an die die Ware ausgeliefert wird. Anzugeben ist der letzte dem Anmelder bekannte Empfänger (vgl. Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarische Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Beschreibung zu Feld 8 „Empfänger“ – E VSF N 01 2015 Nr. 1 – III B 1 – Z 3455/14/10001 – DOK 2014/1070610 vom 04.12.2014).

Das bedeutet, dass wenn beispielsweise eine Ware von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen an ein Unternehmen im Drittland (Drittland 1) geliefert wird und dem Unternehmen in Deutschland bekannt ist, dass die Ware an eine weitere Person in ein Drittland (Drittland 2) geliefert wird, so muss das in Deutschland ansässige Unternehmen in Feld 8 der Ausfuhranmeldung die Person im Drittland 2 angeben.

Links:

ATLAS – Info 1786/15 vom 11.02.2015

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2015

Quelle: Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)