Weitere Länder wenden alternative Ursprungsregeln an

Weitere Länder werden die alternativen Ursprungsregeln anwenden (Hintergrund siehe AWB-News vom 01.09.2021). Die Ursprungsregeln können bis auf weiteres optional zu den bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln angewandt werden. 

Einer ATLAS-Meldung können Sie entnehmen, welche TARIC-Unterlagencodierungen für diese Länder als Ursprungsnachweise anzumelden sind. Auch informiert die ATLAS-Meldung über eine Sonderregelung, da die Länder der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone in einem sehr kurzfristigen Verfahren entscheiden können, die alternativen Ursprungsregeln anzuwenden. Dadurch kann eine zeitnahe Umsetzung in ATLAS eventuell nicht gewährleistet werden.

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Weitere Länder wenden alternative Ursprungsregeln an

Quelle:

Informationstechnikzentrum Bund