Die Europäische Union führt mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 der Kommission vom 28. April 2016 die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in allen Nicht-EU-Ländern mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein wieder ein. Einfuhren bis zu einem Nettogewicht von 2.500 kg werden hiervon nicht erfasst.
Zur zollrechtlichen Abfertigung der unter die Überwachung fallenden Produkte ist deshalb ab dem 01.06.2016 bis einschließlich 15.05.2020 die Vorlage eines Überwachungsdokumentes erforderlich.
Grund für die Wiedereinführung der Überwachung ist die Verschlechterung der Wettbewerbsposition der Stahlproduzenten in der Union auf dem Weltstahlmarkt in den letzten Jahren.
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BAFA: Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen
BAFA: Pressemitteilung vom 03.05.2016