WTO-Übereinkommen über Handelserleichterungen tritt in Kraft

Seit kurzem ist das Übereinkommen über Handelserleichterungen (Trade Facilitation Agreement – TFA) in Kraft. Es handelt sich dabei um das bedeutendste multilaterale Handelsüber­einkommen, das seit Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 1995 geschlossen wurde. Das Übereinkommen war im Jahr 2013 auf der WTO-Ministerkonferenz in Bali vereinbart worden.

Nachdem Tschad, Jordanien, Oman und Ruanda das Übereinkommen der Welthandels­organisation ratifiziert haben, können Handelserleichterungen in Kraft treten. Die Schwelle von 110 Mitgliedern ist erreicht, die dafür nötig ist. Ziel ist es, die internationalen Import- und Exportregelungen, Zoll- und Transitbestimmungen zu vereinfachen.

Das Vertragswerk hat nicht nur eine entwicklungspolitische Dimension, sondern ist darüber hinaus Teil der von der EU unternommenen Anstrengungen, um kleinen und mittleren europäischen Unternehmen bei der Er­schließung noch nicht ausgeschöpfter Potenziale der globalen Märkte zu helfen.

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EU begrüßt Inkrafttreten des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen

Quelle

Europäische Kommission