Zusammenführung der Embargomaßnahmen die Demokratische Republik Kongo betreffend

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 889/2005

Mit der Verordnung (EU) 2015/613 des Rates vom 20.04.2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 889/2005 werden die Embargomaßnahmen gegen die DR Kongo zusammengefasst.

Der Beschluss 2010/788/GASP wurde einerseits durch die Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die DR Kongo verstoßen (VO (EG) Nr. 1183/2005 des Rates) und andererseits durch bestimmte restriktive Maßnahmen in Bezug auf das Verbot der Bereitstellung von technischer und finanzieller Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten in der Demokratischen Republik Kongo (VO (EG) Nr. 889/2005) umgesetzt.

Mit der Resolution 2198 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wurden die Kriterien für die Benennung von Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen gemäß den Nummern 9 und 11 der Resolution 1807 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen unterliegen, geändert. Mit dem Beschluss (GASP) 2015/620 (4) hat der Rat den Geltungsbereich dieser Kriterien entsprechend ausgeweitet.

Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 889/2005 werden daher in die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 aufgenommen und die Verordnung (EG) Nr. 889/2005 wird aufgehoben. Einige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollten außerdem aktualisiert werden, damit sie den Standardformulierungen entsprechen, die in den jüngsten Rechtsakten über restriktive Maßnahmen in Bezug auf Haftung, Befriedigung von Ansprüchen und Umgehung von Verboten verwendet werden.

Link: VERORDNUNG (EU) 2015/613 DES RATES vom 20. April 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 889/2005

Quelle: EUR-Lex