Umsatzsteuer – Zoll – VAT– Customs

AWB Newsletter August 2015

Am 16.07.2015 hat der Europäische Gerichtshof zum Umfang des Vorsteuerabzugs einer Holding und Organschaft entschieden. Der BFH hatte dem EuGH mit Beschlüssen vom 11.12.2013 (XI R 17/11 und XI R 38/12) Fragen zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding und zur Organschaft vorgelegt.

Da das deutsche Recht die Beschränkung der Organschaft auf juristische Personen sowie ein Über-/Unterordnungsverhältnis fordert, dies jedoch nicht mit der unionsrechtlichen Regelung in Art. 11 Abs. 1 MwStSystRL übereinstimmt, wird nun der Ruf nach einer Neubewertung/Ausweitung der Organschaftsvoraussetzungen im nationalen Umsatzsteuerrecht laut - lesen Sie eine ausführliche Besprechung des Urteils und einen Ausblick auf mögliche Konsequenzen in unserem aktuellen Newsletter.

Daneben finden Sie wie gewohnt ausführliche Besprechungen relevanter Urteile sowie Informationen zu aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen