Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter August 2017

Spätestens seit dem BMF-Schreiben v. 23.05.2016 zur Abgrenzung von reinen "Arbeitsfehlern" (steuerliche Berichtigung) zu "Organisationsverschulden" (Selbstanzeige) im Fall von fehlerhaften Deklarationen etc. ist das Innerbetriebliche Kontrollsystem (IKS) für Steuern - und damit insbesondere für die Schwerpunkte Zoll und Umsatzsteuer - in vielen Unternehmen in den Fokus des Handlungsbedarfs gerückt. Auch die GoBD erfordern ein IKS. Dabei ist zu beachten, dass ein IKS lediglich ein Teil eines Compliance-Management-Systems (CMS) ist, welches in den Unternehmen existent sein und gelebt werden sollte.

Das Umsatzsteuerrecht und das Zollrecht sind in den vergangenen Jahren erheblich in den Fokus steuerlicher Prüfungen gerückt. Damit steigt auch das Risiko des Aufgriffs fehlerhafter Abwicklungen. Ein CMS mit passgenauem IKS für Zoll und Umsatzsteuer hilft in diesen Fällen nicht nur bei der Berichtigung von im Unternehmen entdeckten Fehlern, sondern es schafft auch Synergieeffekte in der Abwicklung, dient im Vorfeld der Fehlervermeidung und spart damit häufig Zinsen und etwaige Strafzahlungen.

Der Bundesgerichtshof für Strafsachen hat in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Urt. v. 09.05.2017, 1 StR 265/16) einem eingerichteten CMS auch bußgeldmindernde Wirkung bescheinigt. In diesem Newsletter finden Sie einen Beitrag zu diesem Urteil, welches die Vorzüge eines CMS durch Unternehmenssanktionen reduzierende Wirkung aufzeigt.

Da jedes Unternehmen allerdings unterschiedlich ist, bedarf es eines maßgeschneiderten CMS und IKS. Das Team der AWB steht Ihnen bei etwaigen Fragen mit seiner Projekterfahrung gern zur Verfügung.

Im aktuellen Newsletter finden Sie außerdem wichtige Informationen aus der Rechtsprechung des EuGH zur Zollschuld sowie die Neuerungen in der Verwaltungsauffassung zur Minderung der Bemessungsgrundlage und viele weitere Neuerungen.

Einen Blick möchten wir auch auf die Neuregelungen zur umsatzsteuerrechtlichen Abwicklung von Gutscheinen richten, welche bereits jetzt in vielen Unternehmen den Beginn der Umsetzungsphase einleiten.

Daneben finden Sie wie gewohnt die Besprechung weiterer relevanter Urteile sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen