AWB Sondernewsletter Dezember 2016

Was wird wichtig zum Jahreswechsel?

Welche Neuerungen im Zollrecht, im Außenwirtschaftsrecht sowie im Verbrauchsteuer- und Umsatzsteuerrecht hat das Jahr 2016 gebracht - und welche stehen für 2017 bevor? 2016 stand sicherlich ganz im Zeichen des UZK: Der Unionszollkodex hat das europäische Zollrecht grundlegend gewandelt und für 2017 sind Anpassungen und Klärungen zu erwarten (Stichwort: Ausführerdefinition). In der Exportkontrolle kam es durch neue Bedrohungslagen zu kontinuierlichen Anpassungen bei den Embargos, für das Jahr 2017 steht die Neufassung der EG-Dual-use-Verordnung ganz oben auf der Agenda. In der Umsatzsteuer sind als wichtigste Themen die Änderungen bei Rechnungen für den Vorsteuerabzug und die Neuerungen zum Dienstleistungsort bei grundstücksbezogenen Leistungen zu nennen, weiterhin stand die Rechtsprechung zur Rückwirkung einer Rechnungskorrektur und zur Organschaft bei Personengesellschaften im Jahr 2016 im Fokus. Die bevorstehenden Änderungen bei den Reihengeschäften sind weiterhin aufmerksam zu beobachten. Eine Aufstellung der aktuell wichtigen Themen findet sich rechts.

Was alle Bereiche eint: An der konsequenten Ausrichtung der Prozesse an Compliance wird zukünftig kein Unternehmen vorbeikommen. Eine IT-gestützte Datenanalyse und ein funktionierendes internes Kontrollsystem sind unabdingbare Voraussetzungen, um Zoll-, Außenwirtschafts- und Steuerprüfungen künftig gelassen entgegensehen zu können. Eventuell hier noch bestehende Lücken sollten zügig geschlossen werden.

Wie in jedem Jahr stellt sich zudem in den verschiedenen Bereichen die Frage, ob zum Jahreswechsel Verjährung eintreten kann. Handlungsbedarf kann sich beispielsweise hinsichtlich der folgenden Themenfelder ergeben:

  • Anträge auf Entlastung von der Energie- und Stromsteuer: Entlastungsanträge, die das  Veranlagungsjahr 2015 betreffen, sollten Sie bis spätestens zum 31.12.2016 beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Geschieht dies nicht, ist eine Entlastung der Energie- und Stromsteuer ausgeschlossen.
  • Für alle Jahressteueranmeldungen zur Energie- und Stromsteuer des Jahres 2014, die noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, sollten Sie bis zum 31.12.2016 entsprechende Korrekturanträge beim zuständigen Hauptzollamt einreichen, falls Befreiungstatbestände bisher nicht geltend gemacht wurden.
  • Ebenso sollten Sie prüfen, ob möglicherweise zivilrechtliche Verjährung eintreten kann: Dies betrifft Fälle, in denen zum Jahreswechsel zivilrechtliche Ansprüche verjähren können. Hier sind die Möglichkeiten vielfältig, so dass eine Detailprüfung zu empfehlen ist.
  • Außenwirtschaftsrecht/Exportkontrolle: Exporteure sollten anstehende Embargoänderungen im Blick behalten, die Änderungen der Güterliste der EG-Dual-use-VO umsetzen und Ende März die ablaufenden/verlängerten Allgemeingenehmigungen auf inhaltliche Änderungen prüfen.
  • Umsatzsteuer/Zoll: Auch im Bereich des Steuerrechts kann eine Verjährung bzw. Änderungssperre eintreten – auch hier gilt es, die Einzelfälle im Auge zu behalten.

Bitte prüfen Sie möglichen Handlungsbedarf und leiten Sie rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ein.

Gerne sind Ihnen die Mitarbeiter der AWB Steuerberatungsgesellschaft sowie der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft behilflich – wenden Sie sich unter info@awb-international.de oder telefonisch unter 0251 62030690 an uns.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2017!

Ihr Team der

AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH

AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH