Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Oktober/November 2019

Unser aktueller Dezember-Newsletter beinhaltet wieder einige bemerkenswerte Entscheidungen und Neuerungen, welche für die aktuelle Rechtsanwendung interessant und bedeutsam sein werden. Darüber haben diese bereits für die kommenden Jahre Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpraxis.

Besonders möchten wir auf das MwSt-E-Commerce-Implementierungspaket hinweisen, welches die E-Commerce Umsätze ab 01.01.2021 neu regelt. Zugleich sind aber auch die aktuellen Entscheidungen des BFH (V R 11/19) zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen sowie BFH (V R 38/18) zur Stärkung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen hervorzuheben.

Die Umsatzsteuer zum Jahreswechsel 2019/2020 steht ganz im Zeichen der Änderungen aufgrund des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (JStG 2019) mit den Änderungen zum Steuersatz für E-Paper und vor allem der EU-weiten MwSt-Reform „Quick Fixes“. Aus diesem Grunde haben wir die Eckpunkte der „Quick Fixes“ nochmals zusammengefasst. Der Handlungs- und Anpassungsbedarf ist teilweise – trotz der zunächst marginal erscheinenden Änderungen – enorm, da Geschäftsbeziehungen und unternehmensinterne Prozesse die Neuerungen berücksichtigen müssen. Der Jahresstart sollte daher genutzt werden, um gleich die richtigen Weichen zu stellen.

Neben diesem aktuellen Thema finden Sie wie gewohnt die Besprechung relevanter Entscheidungen zum Vorsteuerabzug sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Allen Leserinnen und Lesern wünschen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für 2020! Bleiben Sie gesund und munter, das Jahr 2020 wird uns wieder spannende Themen im Umsatzsteuer-, Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht bringen. Ab dem kommenden Jahr werden wir das Konzept und Erscheinungszeitraum des Newsletters neu gestalten. Lassen Sie sich überraschen.

Wir wünschen angenehme Lektüre.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen