Die neue Produktpiraterie-Verordnung

Die neue Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden (Produktpiraterie-VO) ist am 01.01.2014 in Kraft getreten und ersetzt die bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 1383/2003. Dabei werden die Grundzüge des bisherigen Verfahrens beibehalten und die deutschen Zollbehörden weiterhin grundsätzlich nur auf Antrag des betroffenen Schutzrechtsinhabers tätig. Zur Stärkung der Rechte von Unternehmen hinsichtlich ihres geistigen Eigentums wird der Anwendungsbereich der Produktpiraterie-VO um weitere Schutzrechte erweitert und das „vereinfachte Vernichtungsverfahren“ für rechtsverletzende Waren in allen Mitgliedsstaaten verbindlich und als Regelfall anwendbar. Neu ist die Aufnahme eines speziellen Verfahrens zur Bekämpfung von nachgeahmten Waren im Bereich des Internethandels, wodurch bei so genannten „Kleinsendungen“ eine erleichterte Vernichtung erreicht werden kann. Unternehmen sollten die Möglichkeiten nach der neuen Produktpiraterie-VO nutzen und bei verdächtigen Waren die entsprechenden Anträge stellen, um zu verhindern, dass nachgeahmte oder gefälschte Produkte in den Binnenmarkt gelangen.