Umsatzsteuer – Zoll – VAT– Customs

AWB Newsletter Februar 2015

Ist ein Unternehmer an einer Mehrwertsteuerhinterziehung im Rahmen der Lieferkette beteiligt (und wusste er dies bzw. hätte er es wissen müssen), so sind ihm sowohl die Steuerbefreiung als auch der Vorsteuerabzug zu versagen. Wie jüngst der EuGH urteilte, gilt dies auch dann, wenn der Steuerbetrug nicht im Lieferstaat der innergemeinschaftlichen Lieferung, sondern im Bestimmungsstaat ausgeführt wurde. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil sowie zu anderen Entscheidungen der Finanzgerichte in unserem aktuellen Newsletter!

Neben ausführlichen Besprechungen relevanter Urteile bieten wir Ihnen wie gewohnt Informationen zu aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll und Außenwirtschaftsrecht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen